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'APOLLO' Hundepension - Geschäftsbedingungen - online
Anmeldung |
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Der Halter des Hundes (im weiteren Verlauf kurz 'Halter' genannt)
versichert hiermit, dass das zur Betreuung angemeldete Tier gesund ist
und keine offenen oder versteckten dem Halter bekannten Krankheiten
aufweist. Eine erfolgte 6-fach-Impfung gegen folgende Krankheiten wird
durch Vorlage eines Impfbuchs nachgewiesen: Tollwut - Staupe -
Hepatitis - Parvouirose - Leptouspirose - Zwingerhusten. Die Impfungen
liegen nicht länger als 12 Monate zurück und das Impfbuch verbleibt
während des Aufenthaltes des Hundes in der Pension bei der 'APOLLO'
Hundepension. Liegt der Impfpass 3 Tage nach Pensionsbeginn nicht vor,
wird die Impfung auf Kosten des Halters von der 'APOLLO' Hundepension
veranlasst. Sollte das Tier während des Aufenthaltes in der Pension
wegen einer Erkrankung tierärztlicher Behandlung bedürfen, so wird
diese durch einen von der 'APOLLO' Hundepension beauftragten Tierarzt
durchgeführt. Alle gegebenenfalls zu treffenden medizinischen
Entscheidungen zum Wohl des Hundes werden mit einem Tierarzt oder
einer tierärztlichen Klinik abgestimmt. Zusätzlicher Pflegeaufwand
(z.B. Zubereitung von Schonkost oder regelmäßiges Verabreichen von
Medikamenten) werden gesondert berechnet.
Der Inhaber der 'APOLLO' Hundepension sichert dem Halter eine
ordnungsgemäße Unterbringung und Fütterung des Hundes während des
Aufenthaltes in der Pension zu. Für Beiß- und Deckschäden, für
Verletzungen des Hundes und jegliche Art von Erkrankung während oder
nach dem Pensionsaufenthalt, übernimmt die 'APOLLO' Hundepension keine
Haftung.
Für mitgebrachte Gegenstände, wie z.B. Spielzeug, Leinen, Decken und
Körbe, übernimmt die 'APOLLO' Hundepension keine Haftung.
An- und Abreisetag werden voll berechnet. Zu zahlen ist der jeweils
auf die Größe des Hundes bezogene derzeit gültige Pensionssatz. Wird
der Hund auf Wunsch in einem beheizten Raum untergebracht, wird der
derzeit gültige Heizkostenzuschlag fällig.
Eine verbindliche Platzreservierung erfolgt erst nach Zahlung von 30 %
des Pensionspreises. Wird die Pflege nicht in Anspruch genommen, wird
dieser Betrag als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei Pensionsbeginn
sind weitere 30% zu zahlen. Der Rest ist bei Abholung des Tieres
fällig. Wurde nicht im Voraus gebucht, sind bei Pensionsantritt 75%
des Pensionspreises zu zahlen. Zusätzlicher Pflegeaufwand (z.B.
tägliches Bürsten, tägliches Gassigehen usw) wird gesondert berechnet.
Bei Beendigung des Aufenthaltes wird der Hund nur an den Halter oder
(unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und eines
Personalausweises) an dessen Beauftragten ausgehändigt.
Für den Fall, daß das Tier nicht binnen 10 Tagen nach dem vereinbarten
Endtermin der Pensionsdauer abgeholt wird, erklärt der Halter mit
seiner Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen folgendes: "Das Tier
wird Herrn Uwe Bräuer mit der Maßgabe übereignet, dass er es an eine
andere tierliebe Person weitergibt. Für die nicht gezahlten Kosten und
Auslagen übernehme ich die volle Haftung". |
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